I. Online-Buchung Kurse

1. Buchung

Durch „Buchung“ eines Angebotes auf unserere Internetplattform www.urbanapes.de entsteht eine vertragswirksame Buchung. Eine Bestätigung von urban apes wird in der Regel automatisch im Anschluss an die Buchung verschickt. Sollten Sie dennoch innerhalb von 48 Stunden keine Bestätigung erhalten, melden Sie sich bitte unter der Email-Adresse des jeweiligen Standortes (luebeck@urbanapes.de, hamburgost@urbanapes.de, hamburgwest@urbanapes.de, hamburgmitte@urbanapes.de, norderstedt@urbanapes.de, kiel@urbanapes.de, lueneburg@urbanapes.de, brightsite@urbanapes.de, basement@urbanapes.de, fhain@urbanapes.de). Eine Bestätigung von urban apes ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Vertrages erforderlich.

2. Zahlung

Bei Kursen / Veranstaltungen, die an unseren Kletteranlagen stattfinden, erfolgt die Bezahlung entweder im Vorfeld via PayPal, Sofortüberweisung, VISA, MasterCard oder Lastschrift oder direkt am Kurstag vor Ort per Gutscheineinlösung.

3. Leistungen

Es gelten die im Text aufgeführten Leistungen. In Ausnahmenfällen behält sich urban apes das Recht vor, den Kursablauf / Kursleistung aus unvorhersehbaren Gründen abzuändern. Die/Der von urban apes eingesetzte Kursleiter:in / Trainer:in vor Ort trifft die endgültige Entscheidung. Bei Abbruch einer Veranstaltung, ist die Kursgebühr / Veranstaltungsgebühr komplett zu entrichten. Andere, nicht beanspruchte Leistungen werden soweit noch stornierbar zurückerstattet. Die Teilnehmer:innen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4. Rücktritt

Die Stornofristen und -gebühren unterscheiden sich je nach Kursart. Eine Umbuchung oder Stornierung ist nur schriftlich oder per Mail möglich.

Kindergeburtstag
Feriencamp
Buchungsfrist: 14 Tage
≥14 Tage vor Veranstaltungstag 6,5%
13 – 7 Tage 25%
6 – 1 Tag(e) 50%
Am Veranstaltungstag 100%
Ferienpass
Buchungsfrist: 7 Tage
≥7 Tage vor Veranstaltungstag 6,5%
6 – 4 Tage 25%
3 – 1 Tag(e) 50%
Am Veranstaltungstag 100%
Boulderabzeichen
Schnupperkurs Bouldern
Grundkurs
Schnupperkurs Klettern
Einstiegskurs
Vorstiegskurs
Buchungsfrist: 3 Tage
≥4 Tage vor Veranstaltungstag 6,5%
3 – 1 Tag(e) 50%
Am Veranstaltungstag 100%
Boulder Boost
Buchungsfrist: 7 Tage
>14 Tage vor Kursbeginn 6,5%
7-14 Tage vor Kursbeginn 50%
<7 Tage vor Kursbeginn 100%

5. Kündigung durch urban apes

Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist urban apes berechtigt, die Veranstaltung bis 24 Stunden vor Beginn abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen vollständig zurück. Unsere Kursleiter:innen / Trainer:innen haben das Recht, Teilnehmer:innen die den Anforderungen nicht gewachsen sind aus Sicherheitsgründen teilweise oder ganz vom Programm auszuschließen. Im Falle einer solchen Kündigung ist die Kursgebühr / Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zu entrichten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob sie die Anforderungen einer Veranstaltung erfüllen, so lassen Sie sich von uns rechtzeitig beraten!

6. Klettern und seine Risiken:

Alle Angebote sind von urban apes nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und vorbereitet. Garantien für Erfolge oder subjektiv vorgestellte Kurserfolge können wir jedoch nicht geben. Sowohl beim Sportklettern als auch am Felsen besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko das auch durch noch so umsichtige Arbeit von Seitens urban apes nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko hat die Kundschaft selbst zu tragen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob sie die Anforderungen einer Veranstaltung erfüllen, so lassen Sie sich von uns rechtzeitig beraten!

7. Haftung

urban apes haftet ausschließlich im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Deckungssummen € 2,5 Mio. / 2,5 Mio. / 50.000), die auf ein Verschulden von urban apes oder einer mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Person zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung sind Sache der Teilnehmer:innen. Eltern haften für ihre Kinder.

II. Mitgliedschaften

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1. urban apes Standorte

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die aufgelisteten Gesellschaften und werden folgend als „urban apes“ bezeichnet.

urban apes Lübeck GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
luebeck@urbanapes.de
urban apes Kiel GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
kiel@urbanapes.de
urban apes Norderstedt GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
norderstedt@urbanapes.de
urban apes Hamburg West GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
hamburgwest@urbanapes.de
urban apes Hamburg Mitte GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
hamburgmitte@urbanapes.de
urban apes Hamburg Ost GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
hamburgost@urbanapes.de
urban apes Lüneburg GmbH &Co. KG
Pulverweg 6, 21337 Lüneburg
lueneburg@urbanapes.de
urban apes bright site Berlin GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
brightsite@urbanapes.de
urban apes Basement Berlin GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
basement@urbanapes.de
urban apes Friedrichshain GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
fhain@urbanapes.de
escaladrome GmbH
Bei der Gasanstalt 5, 23560 Lübeck
info@escaladrome.de

2. Vertrag / Mindestalter

Hinsichtlich der Höhe des Mitgliedbeitrags gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Konditionen der urban apes.

Mindestalter für den Abschluss einer Mitgliedschaft nach Standorten:

  • urban apes Kiel / Lübeck / Hamburg Ost / Lüneburg / bright site Berlin:
    Mitglied kann werden, wer das 6. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedarf es zur Mitgliedschaft der Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigten.
  • urban apes Norderstedt / Hamburg West:
    Mitglied kann werden, wer das 4. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedarf es zur Mitgliedschaft der Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigten.
  • urban apes Hamburg Mitte / Basement Berlin:
    Mitglied kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedarf es zur Mitgliedschaft der Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigten.

3. Vertragslaufzeit / Kündigung

3.1 Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich schriftlich oder per Mail möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Sofern der Vertrag nicht am 1. eines Monats beginnt, wird die Erstlaufzeit ab dem 1. des Folgemonats nach Vertragsbeginn in Rechnung gestellt.

3.2 Für die Fristberechnung ist der Eingang der Kündigung bei dem jeweiligen Vertragspartner maßgebend. Eine Kündigung bedarf der Textform. Sie kann postalisch an urban apes oder per E-Mail (Kontakt des Standorts siehe oben) erfolgen. Urban apes wird den Eingang der Kündigung in Textform bestätigen.

4. Änderungen und Ergänzungen der AGB

urban apes behält es sich vor, diese AGB mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und zu ergänzen, wenn veränderte gesetzliche, behördliche oder technische Rahmenbedingungen zu einer mehr als nur unbedeutenden Störung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung oder zu einer Vertragslücke geführt haben oder wenn eine Ergänzung wegen der Einführung neuer Leistungen erforderlich ist und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds zumutbar ist. Etwaige Änderungen der AGB werden dem Mitglied spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten unter Mitteilung des Inhalts der jeweils geänderten Bestimmungen in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt (Änderungsmitteilung). Die Änderungen werden gegenüber dem Mitglied wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn das Mitglied diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch Mitteilung in Textform widerspricht oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigt. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs oder der Kündigungserklärung an urban apes. Auf die vorgenannte Folge eines unterbliebenen Widerspruchs wird urban apes das Mitglied in der schriftlichen Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht das Mitglied der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisher vereinbarten Bedingungen fortgesetzt.
urban apes behält es sich für diesen Fall jedoch vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

5. Beitragsanpassungen

5.1 Obligatorische Anpassungen. urban apes behält sich das Recht vor, die auf Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Mitgliedsbeiträge der verschiedenen Mitgliedschaften nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich die für die Berechnung des Beitrags maßgeblichen Gesamtkosten aufgrund von Umständen erhöhen, die (i) nach dem Datum des Vertragsschlusses eintreten, (ii) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und (iii) nicht im Einflussbereich von urban apes liegen. Gleichzeitig verpflichtet sich urban apes, etwaige Beitragssenkungen ebenfalls an das Mitglied weiterzugeben. Solche Anpassungen haben keine Auswirkungen auf bereits gezahlte Gebühren für den laufenden Monat. Diese Anpassungen erfolgen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Die Gesamtkosten für die Mitgliedschaften ergeben sich aus Kosten für Personal, Miete, Energie, Material, Routenbau, Sicherheit, Renovierung und Instandhaltung, Marketing.
b) urban apes ist berechtigt, den Beitrag erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit, höchstens um den Betrag der gestiegenen Gesamtkosten und nicht mehr als einmal innerhalb eines Kalenderjahres zu erhöhen. Die Mitteilung über eine Beitragserhöhung erfolgt mindestens dreißig (30) Tage vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung in Textform und beinhaltet den ausdrücklichen Hinweis auf ein Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist und die Bedeutung des Schweigens auf diese Mitteilung. Wird der Vertrag nicht durch das Mitglied gekündigt, gilt die Preiserhöhung als genehmigt.
c) Steigerungen bei einer Kostenart, dürfen nur in dem Umfang für eine Beitragserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, erfolgt. Bei Kostensenkungen, beispielsweise der Stromkosten, sind von urban apes die Beiträge zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. urban apes wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Beitragsänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für das Mitglied ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang beitragswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
d) Unabhängig davon ist urban apes berechtigt, bei einer Erhöhung oder Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer die Beiträge für die Leistungen entsprechend anzupassen. urban apes ist verpflichtet, das Mitglied mindestens dreißig (30) Tage vor Wirksamwerden der Anpassung zu informieren.
e) Das Mitglied ist berechtigt, einer Preiserhöhung nach diesem Abschnitt innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Benachrichtigung in Textform zu widersprechen. In diesem Fall wird die vorgeschlagene Änderung nicht wirksam und der Vertrag wird zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält sich urban apes das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.
f) Im Übrigen bleibt § 315 Abs. 3 BGB unberührt.

5.2 Ermessensabhängige Anpassungen. urban apes behält sich das Recht vor, die auf Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Mitgliedsbeiträge für die verschiedenen Mitgliedschaften nach billigem Ermessen jederzeit anzupassen, um die Leistungen zu verbessern und die Entwicklung neuer Leistungen zu fördern. Eine solche Beitragserhöhung wird dem Mitglied mit einer Frist von mindestens einem Monat vor Wirksamwerden mitgeteilt. Die vorgeschlagene Beitragserhöhung wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds wirksam. Wir werden einen Mechanismus bereitstellen, wie z. B. ein Antwortformular oder eine digitale Akzeptanzfunktion, mit dem das Mitglied der neuen Beitragsstruktur ausdrücklich zustimmen kann. Wenn das Mitglied der Beitragserhöhung nicht ausdrücklich zustimmt, gelten diese AGB unter der aktuellen Beitragsstruktur für die dann aktuelle Laufzeit weiter. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Vertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

6. Nutzung und Zugang

6.1 Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche öffentliche Bereiche während der Öffnungszeiten zeitlich unbegrenzt zu nutzen.

6.2 Beim Vertragsabschluss ist die Anfertigung und Speicherung einer Lichtbildaufnahme (Gesicht) zum Zwecke der Zugangskontrolle zu den Boulder- und Kletteranlagen erforderlich. Die Zugangskontrolle zu den Boulder- und Kletteranlagen erfolgt über die Lichtbildaufnahme. Das angefertigte Lichtbild wird zusammen mit den im Rahmen des Vertragsschlusses angegebenen personenbezogenen Daten auf hauseigenen Servern gespeichert. Das Lichtbild wird gemeinsam mit dem Vor- und Nachnamen und der angegebenen Anschrift an die Boulder- und Kletteranlagen der urban apes-Gruppe zur Vertragserfüllung (Zugang zu allen Boulder- und Kletteranlagen der urban apes-Gruppe) übermittelt. Zusätzlich ist bei jedem Besuch die Mitgliedskarte vorzulegen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag oder den Datenschutzbestimmungen.

7. Rücktrittsrecht / außerordentliche Kündigung

Das beiderseitige Recht auf außerordentliche Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dieses kann insbesondere vorliegen bei schwerwiegender oder wiederholter Störung des Hausfriedens (z.B. Belästigung oder sonstige Beeinträchtigung von Mitgliedern oder Mitarbeitern) sowie bei schwerwiegender oder wiederholter Verletzung der Hausordnung durch das Mitglied. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung seitens urban apes hat urban apes Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50% der Mitgliedsbeiträge, die für die Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen gewesen wären, sofern der Vertrag nicht gekündigt worden wäre. Dem Mitglied steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerem Umfang als dem pauschalisierten Schaden entstanden ist. Im letzten Fall ist nur der nachgewiesene Schaden zu erstatten.

8. Beitragszahlung / Zahlungsverzug

8.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig. Der Einzug erfolgt zum 1. Bankarbeitstag per Banklastschrift. Wird die Mitgliedschaft im laufenden Monat abgeschlossen, wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für diesen Monat zum ersten vollen Beitrag addiert und zusammen eingezogen. Wird die Banklastschrift aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingelöst, ist urban apes berechtigt, dem Mitglied die damit verbundenen Rücklastschriftgebühren der Bank zu berechnen, die mit dem nächsten Lastschrifteinzug eingezogen werden.

8.2 In Anspruch genommene Zusatzleistungen wie z.B. Gastronomie, oder das Leihen von Klettermaterial sind in den Mitgliedsbeiträgen nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

8.3 Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, stellt urban apes eine Mahngebühr von 5,00€ je Mahnlauf in Rechnung. Die Geltendmachung von Verzugszinsen sowie weiteren, durch den Forderungseinzug entstehenden Kosten oder sonstigen Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Zudem steht urban apes in diesem Fall das Recht zu, dem Mitglied bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beiträge eine vorübergehende Nutzungssperre auszusprechen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

9. Ruhen der Mitgliedschaft

9.1 Die Mitgliedschaft kann in den folgenden Fällen und mit entsprechendem Nachweis für volle Kalendermonate beitragsfrei ruhen: bei beruflich bedingter Abwesenheit (Tätigkeit außerhalb der Metropolregion des urban apes-Standorts; Nachweis durch Arbeitgeberbestätigung o.ä. im Voraus erforderlich), bei schulisch bedingter Abwesenheit (Schulbesuch / Studium außerhalb der Metropolregion des urban apes-Standorts; Nachweis der Bildungsträgers im Voraus erforderlich), bei Krankheit (Nachweis durch aussagekräftiges Attest erforderlich), bei Schwangerschaft (Nachweis durch fachärztliches Attest erforderlich), bei Wehrdienst (Nachweis durch Einberufungsbescheid erforderlich) und bei Arbeitslosigkeit (Nachweis durch Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich). Im Fall der Krankheit kann die Ruhezeit maximal für zwei Monate rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Beantragung berücksichtigt werden. Überzahlte Beiträge werden mit den nächsten fälligen Beiträgen verrechnet. Ruhezeiten sind schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Nachweise zu beantragen und werden von urban apes nach erfolgter Prüfung schriftlich bestätigt.

9.2 Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt von diesen Regelungen unberührt.

10. Übertragung der Rechten

Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

11. Gesundheit / Haftung

11.1 Jedes Mitglied ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich.

11.2 urban apes leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
b) in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieser Regelung liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung von urban apes jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden urban apes nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

11.3 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 7.1 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Für alle Ansprüche gegen urban apes auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.

11.5 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von urban apes, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit urban apes verbundenen Unternehmen und Kooperationspartnern sowie deren gesetzlichen Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

11.6 urban apes haftet für den Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Geld nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

11.7 Ein vorübergehender, nicht erheblicher Ausfall des Boulderbetriebes oder eine vorübergehende, nicht erhebliche Schließung von Teilbereichen einer Anlage aus betriebsnotwendigen Gründen (z.B. Revision, Umbau, Renovierungsintervalle, Beseitigung von Schäden) oder eine tageweise Schließung einer gesamten Anlage berechtigt das Mitglied nicht zu einer Kürzung von Mitgliedsbeiträgen. Ebenfalls entsteht hieraus kein Anspruch auf eine Rückvergütung von Mitgliedsbeiträgen, auf Einräumung einer Ruhezeit oder auf eine Verlängerung der Mitgliedschaft. Dies gilt nicht, wenn ein Verschulden von urban apes Anlass der Instandsetzungsarbeiten ist.

12. Mitteilungspflicht

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind urban apes unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung oder Verspätung entstehende Kosten und Aufwendungen (z.B. Rücklastschriftgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds, es sei denn, das Mitglied kann nachweisen, dass keine bzw. deutlich geringere Kosten entstanden sind.

13. Datenschutz

Im Rahmen unserer Leistungserbringung verarbeitet urban apes personenbezogene Daten. Diese werden von urban apes vertraulich behandelt und nach den geltenden Gesetzen – insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – verarbeitet. Mehr Informationen zur Datenverarbeitung können den diesem Vertrag beigefügten Datenschutzbestimmungen entnommen werden.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mitglied einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der Unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: September 2024